Onlinedienst

Antrag zur Aufnahme eines Kindes in die Kindertagesstätte

Durchschnittliche Lesedauer:
1 Minute

Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.  

Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest. 

Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben: 

Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft. 
Bitte beachten Sie:

Gemäß dem Masernschutzgesetz (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr.6), welches am 01.03.2020 wirksam wurde, ist eine Impfung ab dem 01.01.2022 vor der geplanten Aufnahme des Kindes nachzuweisen.

Ohne diese Impfung besteht kein Anspruch auf einen Platz zur Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte (nach § 18 Abs.2 KiFöG LSA und § 34 IfSG).

Liegen Gründe vor das keine Impfung notwendig macht ist dies ebenso nachzuweisen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bitte melden Sie sich zunächst an.

Hilfe zur Seite Onlinedienst