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Hundeanmeldung
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Gemäß § 15 Absatz 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ist man verpflichtet seinen Hund anzumelden. Für eine vollständige Anmeldung des Hundes müssen Sie folgende Dinge beim Ordnungsamt nachweisen
- Ausgefülltes Formular Anmeldung eines Hundes abgeben
- Kennzeichnung des Hundes mit Transponder
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund
Für den angemeldeten Hund sind Steuern gemäß der Hundesteuersatzung zu entrichten.
Was wird benötigt?
- Versicherungsnachweis (optional)
Weiterführende Informationen
Bitte melden Sie sich zunächst an.