Hundeanmeldung

Gemäß § 15 Absatz 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ist man verpflichtet seinen Hund anzumelden. Für eine vollständige Anmeldung des Hundes müssen Sie folgende Dinge beim Ordnungsamt nachweisen

  • Ausgefülltes Formular Anmeldung eines Hundes abgeben
  • Kennzeichnung des Hundes mit Transponder
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund 

Für den angemeldeten Hund sind Steuern gemäß der Hundesteuersatzung zu entrichten.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bitte melden Sie sich zunächst an.

Hilfe zur Seite Onlinedienst

Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.