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Hundeanmeldung

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Gemäß § 15 Absatz 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ist man verpflichtet seinen Hund anzumelden. Für eine vollständige Anmeldung des Hundes müssen Sie folgende Dinge beim Ordnungsamt nachweisen

  • Ausgefülltes Formular Anmeldung eines Hundes abgeben
  • Kennzeichnung des Hundes mit Transponder
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund 

Für den angemeldeten Hund sind Steuern gemäß der Hundesteuersatzung zu entrichten.

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  • Versicherungsnachweis (optional)

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